Blinker nicht zulässig 27.03.2019


Wie alle zwei Jahre stand heute die MFK-Prüfung auf dem Plan.
Der Wagen wurde seit der letzten MFK ca. 3000 km bewegt und ist bis
auf die neuen Felgen unverändert. Dennoch hat meine Werkstatt natürlich
alle nötigen Vorarbeiten erledigt und den Wagen pünktlich vorgeführt.
Doch dann die böse Überraschung: MFK verweigert!

Warum? Aus einem Grund, den selbst ein befreundeter MFK-Prüfer
nicht nachvollziehen kann. Der vordere Blinker sei nicht aus genügend
grossem Winkel sichtbar. Nun, das mag durchaus sein, denn der Blinker
(seit 7 Jahren montiert und mehrfach MFK-geprüft) sitzt in der Ecke der
Front. So wie es auch vorgesehen ist. Die Blinker haben wir 2012 extra
umgerüstet um der damaligen Prüfung gerecht zu werden. Es handelt sich
um Blinker und Standlichter von Hella mit allen nötigen E-Prüfzeichen.

Doch nein, dieses Mal wurden diese aufgrund des "ungenügenden Sichtwinkels"
nicht akzeptiert und mein Mechaniker musste nach Hause fahren. Bis hierher kann
ich das Ganze ja noch halbwegs nachvollziehen. Natürlich muss man erkennen,
wenn ich aus einer Einfahrt auf eine Strasse hinaus fahre, wohin ich blinke.

Doch jetzt mein grosses ABER:



Genau wie gesetzlich für mein Fahrzeug vorgeschrieben, sind die Sidemarker als
Blinker geschaltet. Somit habe ich Seitenblinker! Das Blinksignal ist also aus jedem
Winkel eindeutig sichtbar! Auf dem Bild oben sind sogar beide Blinker ersichtlich.
Doch alles jammern nutzt nichts, die MFK besteht auf einen Umbau. Also
musste ich nun passende Blinker aus dem Hella-Sortiment suchen, die nun
anstelle meiner bisherigen Blinker/Standlichtkombination verbaut werden.
Danach wird am nächsten Mittwoch erneut der Umbau geprüft.

Für mich ist das absolut unverständlich. Die Blinker wurden mehrfach
durch dieselbe MFK-Stelle geprüft und für gut befunden. Sie haben alle
nötigen Prüfkennzeichen und sind fachgerecht verbaut. Und nun nach
7 Jahren sind sie auf einen Schlag nicht mehr genehmigt. Aus meiner
Sicht reine Schikane ohne tieferen Sinn. C'est La Vie!